Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion
Alsfeld, den 16.01.2012
Betreff: Haushaltssatzung 2012
Fragestellung:
Nach dem Haushaltsgrundsatz der „Vorherigkeit“ ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan so rechtzeitig aufzustellen und in die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen, dass die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden kann
(§ 97 HGO). Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr (§ 94 Abs. 4 HGO). Da bisher kein Haushalt 2012 vorliegt, befinden wir uns gemäß § 99 HGO wieder in einer Zeit der vorläufigen Haushaltsführung, die uns nur erlaubt finanzielle Leistungen zu erbringen, zu der wir rechtlich und gesetzlich verpflichtet sind. Die Handlungs-fähigkeit der Verwaltung ist eingeschränkt, freiwillige Leistungen sind nicht möglich.
Frage 1:
Warum wurde die Haushaltssatzung 2012 der Stadtverordnetenversammlung noch nicht zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt?
Frage 2:
Ist die Haushaltssatzung 2012 bereits erstellt?
Frage 3:
Wann ist mit der Einbringung der Haushaltssatzung 2012 zu rechnen?
Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion
Alsfeld, den 28.11.2011
Betreff: Beschlusskontrolle
Fragestellung:
Gemäß Stadtverordnetenbeschluss ist die Stadtverordnetenversammlung in regelmäßigen Abständen unaufgefordert über die Abarbeitung und über den jeweiligen Status der von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschlüsse durch die Verwaltung zu informieren. Dies ist seit Monaten nicht mehr geschehen.
Frage 1: Warum ist keine regelmäßige, unaufgeforderte Vorlage möglich?
Frage 2: Wann erhalten wir die aktuelle Übersicht?
Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion
Alsfeld, den 28.11.2011
Betreff: Klavierkonzert von Justus Frantz am 20.08.2011
Fragestellung:
Am 20.08.2011 hat ein Konzert des Künstlers Justus Frantz in Alsfeld stattgefunden. Nach unseren Informationen hat das TCA die Eintrittskarten verkauft und der Baubetriebshof unterstützende Tätigkeiten vorgenommen. Diese Tätigkeiten sind in der Regel, ebenso wie in anderen Städten, dem Künstler bzw. dessen Agentur in Rechnung zu stellen.
Frage 1: Welche städtische Leistungen sind im Zusammenhang mit dem Konzert am 20.08.2011 erbracht worden?
Frage 2: Sind diese städtische Leistungen dem Künstler bzw. dessen Agentur in Rechnung gestellt worden?
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