CDU Stadtverband Alsfeld

Koalitionsvereinbarung

 


GEMEINSAM FÜR ALSFELD

Koalitionsvereinbarung
von CDU und UWA für die Stadt Alsfeld
für die Wahlperiode 2021-2026


Einleitung / Vorwort

CDU und UWA haben seit der Bildung einer Koalition 2016 die Politik Alsfelds effektiv gestaltet. Die Wählerinnen und Wähler Alsfelds haben die Arbeit der Koalition bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 deutlich bestätigt. Der Stimmanteil von CDU und UWA stieg von rund 60% (2016) auf rund 65%. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass damit ein klarer Auftrag verbunden ist, die seit 2016 gemeinsam angestoßenen Projekte fortzusetzen, begonnene Vorhaben gemeinsam abzuschließen und neue Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Insbesondere auch nach zwei gemeinsam geführten Bürgermeisterwahlkämpfen in den Jahren 2013 und 2019 sind sich beide Partner weiterhin der hohen Verantwortung bewusst, die die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsfeld hierdurch in die Hände der Stadtverordneten von CDU und UWA gelegt haben. Beide Koalitionspartner werden dabei von dem Willen geleitet, die Entwicklung der Kernstadt und der Stadtteile Alsfeld in den kommenden fünf Jahren nachhaltig voranzubringen. Wir verstehen es als dauerhaften Auftrag, den finanziellen Handlungsspielraum für unsere Stadt zurückzugewinnen und das Ziel einer langfristigen Entschuldung zu verfolgen. Neben der Überwindung der Auswirkungen und Folgen der Corona-Pandemie stehen dabei kontinuierlich die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erhalt einer lebenswerten Stadt im Zentrum unserer politischen Arbeit. 








2.0 Inhaltliche Vereinbarungen für die Jahre 2021-2026

2.1 Corona-Pandemie Überwinden

Die Corona-Pandemie hat unser Leben verändert. Die Beschränkung von Kontakten und Mobilität betrifft alle Menschen privat, sie bringt jedoch auch viele Belastungen für Unternehmen und natürlich für die öffentlichen Finanzen mit sich. Noch ist ungewiss, wann die Pandemie vorbei sein wird und wann die Beschränkungen weitgehend aufgehoben sein werden. Auch danach werden wir mit den Nachwirkungen von Corona zu kämpfen haben. Unternehmen und damit ihre Mitarbeiter, sind z. T. in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Hohe Ausgaben der öffentlichen Hand während der Pandemie werden danach wieder zurückgefahren und die Schulden abgebaut werden müssen; Stichwort: nachhaltiges Haushalten durch zurückhaltende Haushaltsplanung. In Arbeitsalltag, Verwaltung und bei Unternehmen werden auch nach der Pandemie viele Abläufe verändert sein. Wir werden in Alsfeld weiter investieren, um die Wirtschaft nicht „abzuwürgen“, wir werden weiterhin der Stadtverwaltung die Mittel zur Verfügung stellen, um aktiv heimische Unternehmen zu unterstützen und um die Ansiedlung neuer Unternehmen zu werben. Mit Initiativen und Programmen sollen Gastronomie, Einzelhandel, Gewerbe und innovative Unternehmenskonzepte dabei unterstützt werden, sich diesen neuen Herausforderungen zu stellen, z. B. auch durch das bereits geschaffene Programm „Lokale Ökonomie“. Zusätzliche Mittel hierfür wurden im Haushalt 2021 bereits bereitgestellt und sollen, falls erforderlich, weiter bereitgestellt werden. 


2.2 Wirtschaftsförderung. Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Stärkung der heimischen Wirtschaft sowie die Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ist das wichtigste wirtschaftspolitische Ziel der Koalition. Auch in Alsfeld besteht ein allgemeines öffentliches Interesse an einem geordneten Arbeitsmarkt mit sicheren und gut bezahlten Arbeitsplätzen. Von 2014 bis heute konnten, auch durch die Bemühungen von Bürgermeister Stephan Paule und der neu geschaffenen Stabsstelle Wirtschaftsförderung, zahlreiche Unternehmen in Alsfeld neu angesiedelt werden. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze ist von 6.480 am 30.06.2013 auf 6.732 am 30.06.2020 gestiegen.

Unser Wirtschaftsförderungskonzept basiert auf drei Säulen:

Säule I  - Bestandspflege. Wir wollen die ortsansässigen Unternehmen unterstützen.

Säule II - Gewerbeansiedlung. Wir wollen neue Unternehmen für den Standort Alsfeld gewinnen.

Säule III - Förderung von Unternehmensgründungen. Wir wollen für Existenzgründern mit innovativen Ideen und Geschäftsmodellen in Alsfeld die optimalen Rahmenbedingungen für die Start- und
Entwicklungsphase schaffen.


Folgende Instrumente wollen wir nutzen, um diese Ziele zu erreichen: 

2.2.1 Konzeptionelle Arbeit der städtischen Wirtschaftsförderung.


In unserer freien, sozialen Marktwirtschaft müssen sich nicht nur die Unternehmer dem Wettbewerb stellen, sondern mittlerweile auch die Kommunen, d. h. die Städte und Gemeinden. Die städtische Wirtschaftsförderung soll daher weiterhin im direkten Kontakt mit den Unternehmen die Stärken des Standorts Alsfeld herausstellen und am Abbau potentieller Schwächen arbeiten. Projekte für einzelne Bereiche (wie in der Vergangenheit Unternehmertag, Wirtschaftsförder-Newsletter, Imagebroschüre und Webauftritt, Gründungs-Netzwerk, Nachfolger-Suche, Akquise von Förderprogrammen wie lokale Ökonomie, Runder Tisch mit Eigentümern und Einzelhändlern in der Altstadt) sollen, wo erfolgreich, fortgesetzt werden. Neue Arbeitsbereiche sollen im Sinne einer „rollierenden Planung“, die stetig an die sich verändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen ist, identifiziert werden. Die einzelnen Projekte sollen die kommunale Wirtschaftsförderung transparent und planbar machen, und zur Umsetzung mit Zeithorizonten und Verantwortlichkeiten versehen werden. 

2.2.2 Ausreichendes Budget für die Wirtschaftsförderung.

Seit Beginn der CDU/UWA-Koalition im Jahr 2016 wurde die Wirtschaftsförderung mit einem angemessenen Budget für Wirtschaftsförderung, Marketing bzw. Standortwerbung ausgestattet. Maßnahmen wie Webauftritt, Imagebroschüre, Plakate, Flyer, Messebesuche etc. kosten Geld. Die Wirtschaftsförderung wollen wir weiterhin auskömmlich finanzieren.

2.2.3 Entwicklung von neuen Gewerbeflächen.

Um für ansiedlungswillige Unternehmen interessant zu sein, müssen Gewerbeflächen verschiedener Größen in unmittelbarer Nähe zur A5 jederzeit sofort verfügbar sein. Die Erschließung und Vermarktung des 44 ha großen neuen Gewerbegebiets an der B62 bei der Autobahn-Anschlussstelle Alsfeld-Ost („Am Weißen Weg“) muss für großflächiges Gewerbe vorangetrieben werden. Im Industriegebiet Alsfeld-Ost muss die begonnene Erschließung mittelgroßer Gewerbeflächen vorangetrieben werden. Für kleinere Ansiedlungen stehen noch wenige Restflächen im Dirsröder Feld an der Autobahn-Anschlussstelle Alsfeld-West zur Verfügung. Sobald diese vermarktet sind, ist zu untersuchen, wo weitere kleinteilige Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Hauptargument beim Grundstücksverkauf an Unternehmen kann nicht der Kaufpreis sein. Die Entscheidung muss von Art und Qualität der zu schaffenden Arbeitsplätze abhängen. Aspekte der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes (Begrünung, erneuerbare Energien etc.) sollen z. B. durch städtebauliche Verträge verbindlich festgelegt werden.

2.2.4 Revitalisierung von Gewerbebrachen.

Die städtische Wirtschaftsförderung hat 2014 das Projekt gestartet, nicht mehr genutzte Gewerbeflächen (Gewerbebrachen) zu revitalisieren. Dies ist gelungen beim Gelände Deutsches Haus (heute Bäckerei Gerlach), Kaufhaus Kerber/ Casinoplatz (heute: Casino-Carree), BGS-Gelände (alle Gewerbeflächen verkauft), Bücking-Gelände, Welle-Gelände (Kauf durch neue Eigentümer, die es entwickeln wollen). Die CDU/UWA-Koalition wird sich weiterhin und verstärkt auf die Brachflächen ehemaliger Gewerbe- und Industriebetriebe konzentrieren, z. B. Galvano, Keck, Gass, Silbernagel, das ehemalige Holzwerk in der Liederbacher Straße. Insbesondere bei Galvano, wo es um chemische Altlasten des Galvanisierungsbetriebes geht, müssen Hilfen des Landes Hessen eingeworben werden. 

2.2.5 Existenzgründungsförderung.

Über den normalen Rahmen der bestehenden Wirtschaftsförderung hinaus wollen wir Unternehmensgründern die optimalen Start-Up-Bedingungen in Alsfeld anbieten können. Mit dem bestehenden „Alsfelder Gründungsnetzwerk“ und mit „Gründungspaten“ aus bestehenden Unternehmen ist hierfür bereits Vorarbeit geleistet worden. Eine günstige Gewerberaummiete, die Nutzung einer gemeinsamen Büro-Infrastruktur sowie Unterstützung bei der Unternehmensführung, dem Vertrieb und dem Marketing sind gerade für die Auswahl des Wirtschaftsstandortes von entscheidender Bedeutung.

2.2.6 Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wir wollen in Alsfeld daher eine gute und familienfreundliche Kinderbetreuung erhalten und ausbauen. Familienfreundliche Unternehmensstrukturen sowie flexible Arbeitszeitmodelle, z. B. Teilzeit- u. Telearbeit (Stichwort: Breitband-Internet), sollen, wo möglich, durch die Stadt unterstützt werden. 

2.2.7 Attraktivierung des Einzelhandelsstandorts.

Die CDU/UWA Koalition steht für eine belebte attraktive Innenstadt. Für Alsfeld als Mittelzentrum in der Region ist die Bildung eines attraktiven städtischen Zentrums zur Erhaltung und Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität unabdingbar. Die Erhaltung der historischen Gebäude, Wege und Plätze mit den vielen hübschen Einzelhandelsgeschäften muss in Zukunft einen höheren Stellenwert haben, damit wir in der Innenstadt Familien und Besucher als Gäste und Kunden weiterhin begrüßen dürfen. Eine sich stetig verändernde Gesellschaft mit sich änderndem Konsumverhalten (z. B. Internet-Einkäufe) verlangt nach einer Modernisierung des Einzelhandels. Eine Anpassung der Geschäftszeiten an die Bedürfnisse von Berufstätigen und Pendlern ist ebenso wichtig wie eine Internetpräsenz und der Einsatz von moderner IT-Technologie. Dies hat besonders die Corona-Pandemie gezeigt. Förderprogramme wie „Lokale Ökonomie“, gefördert durch die EU und betreut durch die städtische Wirtschaftsförderung wollen wir weiter unterstützen. Gemeinsame Projekte und Zusammenschlüsse wie „Erlebnis Alsfeld“ (Verkehrsverein, Werbeagentur, Unternehmen) begrüßen wir ausdrücklich.

2.2.8 Belebung der Innenstadt.

Eine lebendige und lebenswerte Innenstadt ist ein Kriterium, nach Alsfeld zu ziehen, um hier zu leben und zu arbeiten und auch für Firmen, sich hier anzusiedeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Innenstadt darf nicht von Leerstand geprägt, sondern muss mit Leben erfüllt sein. Schwerpunkt einer zeitgemäßen zukunftssicheren historischen Innenstadt sollte neben attraktiven Einzelhandelsgeschäften auch das Erhalten und Schaffen von Begegnungsstätten mit Plätzen, Höfen, Restaurants, Bistros, Kaffees und Attraktivitäten wie Museum, Märchenhaus, Stadtbücherei und Spielplätzen sein. Ein Ort der Begegnung für Groß und Klein sorgt für eine Belebung und Erhöhung der Lebensqualität. Wir brauchen neben einer Quartierserneuerung eine attraktive Wohntypologie und eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt. Die in den letzten Jahren hierfür aufgelegten Förderprogramme der Stadt sind die Grundvoraussetzung hierfür. Barrierefreiheit, Parkplätze und eine Anbindung dieser an den ÖPNV sind in diesem Zusammenhang zuerst zu nennen. Eine bedarfsgerechte Gastronomie für Jung und Alt sollte ebenfalls nicht fehlen. Es gilt daher, neben der städtischen Verantwortlichkeit auch Eigentümer, Anwohner und Pächter verstärkt zu motivieren, sich um die Attraktivität Ihrer Gebäude und Plätze zu kümmern, damit es für alle eine Freude bleibt, in die Stadt zum Bummeln, Verweilen und Einkaufen zu kommen. Die Wirtschaftsförderung muss daher weiter direkt auf die Eigentümer zugehen und die unterstützen, die sich aktiv um die Vermarktung und Attraktivierung ihrer Immobilie bemühen.

2.2.9 Ansiedlung von Behördenarbeitsplätzen.

Die CDU-geführte Hessische Landesregierung betreibt die Verlagerung von Arbeitsplätzen aus Ballungsgebieten in den ländlichen Raum. In Alsfeld sollen rund 200 Arbeitsplätze in einem Standort der Hessischen Lehrkräfteakademie entstehen. Wir unterstützen dieses Vorhaben und werden weiterhin darum werben, Behördenarbeitsplätze nach Alsfeld zu holen. 

2.2.10 Landwirtschaft.

Wirtschaft im ländlichen Raum heißt immer auch Landwirtschaft. Die CDU/UWA Koalition bekennt sich zu zukunftsfähigen landwirtschaftlichen Betrieben mit konventioneller und Bio-Ausrichtung. Die Kooperation zwischen Stadt und landwirtschaftlichen Betrieben, z. B. im Rahmen der Jagdgenossenschaften, Siliergemeinschaften und Drän-Verbände, z. B. bei Wegebau und Entwässerung soll beibehalten werden.

2.2.11 „Dual-Career-Förderung.“

Für immer mehr Menschen spielen auch gute berufliche Chancen des Lebenspartners eine wesentliche Rolle bei der Wahl des Arbeits- und Lebensortes. Die Förderung der Berufschancen des Ehe- oder Lebenspartners, wenn eine Fach- oder Führungskraft eine Stelle annimmt, ist ein modernes Personalmanagement-Instrument zur Gewinnung und Bindung von Fach- und Führungskräften. Dies wollen wir fördern. Von der Förderung profitiert sowohl der Wirtschaftsstandort als auch der Wohnstandort Alsfeld.

2.2.12 Ausbau der Breitbandinfrastruktur – Masterplan Glasfaser.

Stand Januar 2021 verfügt das gesamte Stadtgebiet, außer vier Stadtteile, über eine kabelgebundene Breitband-Internetversorgung. In Berfa, Fischbach, Heidelbach und Lingelbach soll der Ausbau von Glasfaser-Anschlüssen für jeden Haushalt in 2021 beginnen. Das nächste Ziel ist eine Glasfaser Anbindung für jeden Haushalt im Stadtgebiet. Hierfür müssen in Kooperation mit Internetunternehmen, die entsprechenden Weichenstellungen vorgenommen werden.

2.2.13 Bürgerverträgliche Steuern.

Die Steuersätze sollten sich weiterhin auf einem Niveau bewegen, das sowohl für Unternehmensansiedlungen als auch für Wohnansiedlungen interessant und attraktiv ist. 


2.3 Familie und Sozialpolitik.

2.3.1 Kinderbetreuung –personelle Ausstattung.

In Alsfeld gibt es gut funktionierende und hervorragend aufgestellte Einrichtungen zur Kinderbetreuung (KITAs). 2018 wurden im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Öffnungszeiten flexibler gestaltet und erweitert, um zum Beispiel für Pendler oder im Schichtdienst Tätigen ein entsprechendes Betreuungsangebot bieten zu können. Außenstellen in Leusel und Berfa wurden eröffnet, um der guten Nachfrage nach KITA-Plätzen zu entsprechen. 2020 wurde die Umsetzung besserer Personalstandards nach dem „Gute-KITA-Gesetz“ bis 2022 beschlossen. Wir bekennen uns zur Umsetzung dieser höheren Standards, die erhebliche finanzielle Anstrengungen für den städtischen Haushalt bedeuten. 

2.3.2 Kinderbetreuung –sachliche und bauliche Ausstattung.

Die KITA „Krebsbach“ wurde bereits saniert und ist baulich in gutem Zustand, ein 6-gruppiger Neubau der KITA „Wichtelland“ in der Kernstadt ist im Bau. Für das Gebäude der „Krabbelstube Flohhütte“ wurde ein langfristiger Mietvertrag und eine Sanierung durch den Eigentümer vereinbart. Die Stadt bezuschusst die Sanierung der ev. KITA „Arche Noah“ am Lieden. Planungskosten für eine bauliche Sanierung der KITA Berfa wurden im Haushalt 2021 veranschlagt. Wir werden die Mittel für eine Sanierung die KITAs Angenrod, Altenburg und Rodenberg bereitstellen, wobei klar ist, dass nicht alles gleichzeitig möglich ist.

2.3.3 Zusammenarbeit mit den KITA-Trägern.

Ein offener Austausch und gute Kommunikation auf Augenhöhe zwischen der Stadt und den kirchlichen und freien Trägern der Kindertagesstätten sowie mit den in Alsfeld aktiven Tagespflegestellen kennzeichnet schon bisher die Zusammenarbeit. Diese gute Kooperation soll fortgesetzt werden. 

2.3.4 KITA-Gebühren.

Wo Betreuungsmodule in den KITAs noch nicht gebührenfrei sein können, sollen KITA-Gebühren in dem Maß angepasst werden, wie die Betriebskosten sich entwickeln. 

2.3.5 Digitale Kindergartenanmeldung.

Zur Verbesserung des Service für die Eltern und zur Verbesserung der Planbarkeit für die KITA-Leitungen und Träger soll das Anmeldeverfahren auf Basis einer digitalen Plattform vereinheitlicht werden. Sobald die technischen Dienstleister entsprechende Formate anbieten können, sollen diese umgesetzt werden. 

2.3.6 Aufsuchende Jugendarbeit.

Zusammen mit den Kooperationspartnern im Bereich der Jugendhilfe soll ein besonderes Augenmerk der aufsuchenden Jugendarbeit weiterhin auf „Brennpunkten“ wie dem Bereich rund um die Stadthalle und um den Bahnhof liegen. 

2.3.7 Stadtjugendparlament.

Wir werden das, auch auf Initiative der Koalition eingerichtete, Alsfelder Stadtjugendparlament unterstützen und seine Anregungen in die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung berücksichtigen. 

2.3.8 Alsfeld attraktiv machen für Jugendliche und junge Erwachsene.

Auch für Jugendliche muss das Leben in Alsfeld attraktiv bleiben. Genügend Ausgeh- und Freizeitmöglichkeiten müssen neben dem sportlich-kulturellen Angebot der Vereine angeboten werden. Dabei spielt auch die Alsfelder „Kneipenlandschaft“ eine Rolle. Eine Idee, die aus unserer Sicht attraktiv wäre, wäre die Ansiedlung einer Freizeitlandschaft für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Angebote für die Kleinsten („Spiel und Bewegungswelt“) sollen neben Freizeit und Bewegungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene (z. B. Laser-Tag, Bowling, bereits angestoßene Skater-Bahn, vorhandener Escape-Room usw.) stehen. Wir wissen, dass dies nur umsetzbar ist, wenn hierfür ein geeignetes Unternehmen als Investor und Betreiber gefunden werden kann. 

2.3.9 Das Alsfeld-Stipendium.

Alsfeld gehörte seit 1529 und gehört zuletzt wieder seit 2017 zu den „Präsentationsstädten“ der Hessischen Stipendiatenanstalt an der Philipps-Universität Marburg. Wir wollen diese Tradition fortsetzen und den Stipendiatenplatz weiterhin mit Alsfelder Studierenden besetzen. Mit dem Ziel, die Abwanderung junger Menschen, die zum Studium gehen, aus Alsfeld zu verlangsamen bzw. deren Rückkehr zu ermöglichen, werden wir Initiativen unterstützen, die die Schaffung akademischer Arbeitsplätze in Alsfeld (auch durch Duales Studium und Stipendienmodelle) bewirken. 

2.3.10 Seniorenarbeit.

Wir stehen für die intensive Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem „Seniorenbeirat in der Stadt Alsfeld“. Wir wollen die finanzielle Ausstattung des Seniorenbeirats beibehalten und seine Anregungen für seniorenfreundliche Maßnahmen in der Stadtpolitik vertreten. 

2.3.11 Barrierefreiheit.

Überall, wo städtische Baumaßnahmen stattfinden, muss die Situation von Menschen mit Einschränkungen berücksichtigt werden. Hier werden wir uns dafür einsetzen, dass die Stadt stets und rechtzeitig mit Verbänden und Vereinen wie „Barrierefreie Stadt Alsfeld“ oder dem VdK kooperiert.

2.3.12 Integration.

Alsfeld wird eine Integrationskommission bekommen, in der entsprechende Fragen an Verwaltung und Politik platziert werden können. Auch ohne entsprechende Kommission klappte dies bisher schon gut. Wir wollen mit geeigneten Maßnahmen die schnelle Integration zugewanderter Menschen in unsere Gesellschaft sowie das Wirtschaftsleben fördern. Die Anerkennung unserer Werte und unserer Gesetze und das Erlernen der deutschen Sprache sind dazu Grundvoraussetzung. 


2.4 Verkehr.

2.4.1 Verkehrskonzept für die gesamte Stadt.

Alsfelds Lage an drei Bundesstraßen und der Bundesautobahn A5 mit zwei Anschlussstellen bringt viel Verkehr in die Stadt und ist ein wichtiges Rückgrat unseres Wirtschaftsstandortes. Dies bringt aber auch Lärm, Dreck und Belastung mit sich. Daher treten wir dafür ein, dass nun, nach Abschluss des Nahmobilitätschecks, die Arbeit an einem modernen integrierten Verkehrskonzept (früher: Generalverkehrsplan) für unsere Stadt kraftvoll vorangetrieben wird. Der Schwerverkehr muss raus aus der Innenstadt und den Ortskernen und direkt auf die Fernstraßen geführt werden. Wir fordern: In der Kernstadt muss es weniger und besser geschaltete Ampeln geben. Hierfür wollen wir uns bei Bund und Land stark machen, denn die Stadt selbst darf weder die Bundesstraßen noch die Ampelschaltung regeln. Wir glauben, dass langfristig an einer nördlichen Ortsumgehung, wie sie schon in den 1960er bis 1980er Jahren diskutiert wurde, kein Weg vorbeiführt. Wenn das städtische Verkehrskonzept entsprechende Ergebnisse erbringt, wollen wir diese als Anregung in den Bundesverkehrswegeplan einfließen lassen. 

2.4.2 Straßenbau und -unterhaltung.

Seit CDU und UWA in Alsfeld Verantwortung tragen, konnten die Gelder für die Unterhaltung der Gemeindestraßen und die Geh- und Radwege verdoppelt werden. Die grundhafte Sanierung von zerstörten Gemeindestraßen wurde begonnen (Lieden, Schillerstraße, Gehwege Schwabenröder Straße, Anne-Frank-Straße usw.) Wir werden diesen Weg fortsetzen und genügend Mittel für Unterhaltung und grundhafte Sanierung bereitstellen. Maßnahmen an Bundes- Landes- und Kreisstraßen werden von Stadt und Stadtwerken begleitet und die Stadt übernimmt ihren Anteil an den Maßnahmen.
Beispielhaft stehen an: 

2.4.2.1 Gemeindestraßen (nur Beispiele, Auswahl):
2.4.2.1.1. Am Ringofen (auch wegen Lärmschutz)
2.4.2.1.2. In der Rambach
2.4.2.1.3. Schnepfenhain
2.4.2.1.4. Blaupfütze
2.4.2.1.5. Gartenstraße
2.4.2.1.6. Keidelsweg

2.4.2.2 Kreisstraßen
2.4.2.2.1. K122 Liederbach
2.4.2.2.2. K115 Heidelbach (Brückenneubau)

2.4.2.3 Landesstraßen
2.4.2.3.1. L3070 OD Billertshausen (bereits im Bau)
2.4.2.3.2. L3145 Alsfeld (Ludwigsplatz - Schwabenröder Straße - Krankenhaus - Reibertenrod - OD Reibertenrod - Fischbach - Kreisgrenze)
2.4.2.3.3. L3145 Marburger Straße/ Mainzer Tor
2.4.2.3.4. L3156 OD Heidelbach
2.4.2.3.5. L3160 Uferstraße Eifa und freie Strecke bis „Schwärzer Abzweig“)
2.4.2.3.6. L3295 OD Elbenrod

2.4.2.4 Bundesstraßen
2.4.2.4.1. B62 OD Angenrod

2.4.3 Fahrradwege ausbauen.

Ein Leitprojekt des Programms Dorfentwicklung (Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept – IKEK) ist der Ausbau eines Radwegenetzes für die ganze Stadt. Benachbarte Stadtteile sollen, wo noch nicht vorhanden, miteinander verbunden werden. Aus allen Stadtteilen soll es eine durchgängige Verbindung bis zur Kernstadt geben. Wir werden die Umsetzung dieses Projektes unterstützen, auch wenn wir wissen, dass es vieler Jahre Planung bedarf bis es vollständig umgesetzt ist.

2.4.4 Radfahren im Alltag sicherer machen.


Ein wichtiger Punkt zur Verbesserung der Sicherheit ist der vorgenannte Punkt. In der Kernstadt sind die Verkehrsräume zu klein, um den Radverkehr sicher vom Durchgangsverkehr zu trennen. Zudem handelt es sich bei den wichtigen Straßen der Kernstadt meist um Bundes- und Landesstraßen. Die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung muss im Einzelfall geprüft werden; wir sprechen uns gegen eine pauschale Freigabe für alle Einbahnstraßen aus. Die Aspekte des Alltags-Radverkehrs sollen bei allen relevanten Verkehrsplanungen und Bauvorhaben (vgl. Integriertes Verkehrskonzept) mit in die Überlegung einbezogen werden, was nicht heißt, dass jeder Wunsch erfüllt werden kann.

2.4.5 Ausbau des Bahnhofs – Park + Ride-Parkplatz auf „Welle“-Gelände.

Die Deutsche Bahn will, finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland, den Alsfelder Bahnhof im Jahr 2024 vollständig barrierefrei und behindertengerecht ausbauen. Bahnsteig und Personenunterführung sollen von Grund auf neu gebaut und mit einem Aufzug versehen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Personenunterführung dabei bis auf das ehemalige Firmengelände „Welle“ verlängert wird, so dass die dort vorhandene Tiefgarage und der Parkplatz für Bahnpendler nutzbar werden („Park+Ride“). Moderne Abstellmöglichkeiten für Autos und Fahrräder sollen dabei genauso geschaffen werden wie Lademöglichkeiten für E-Mobilität. Die Stadt soll hierzu Gespräche mit dem neuen Eigentümer des Welle-Geländes führen. 

2.4.6 Verbesserung der Bahnanbindung.

Die CDU/UWA Koalition setzt sich für eine schnellere Verbindung der Vogelsbergbahn Richtung Gießen und Rhein-Main ein. Fernziel müssen Elektrifizierung, Zweigleisigkeit bis Gießen und eine umsteigefreie Verbindung Alsfeld – Frankfurt am Main sein. Das von den Landkreisen Vogelsberg und Gießen angestoßene Projekt zur Aufwertung der Strecke muss zielstrebig weiterverfolgt werden. Durch die Ansiedlung der Landesbehörde „Lehrkräfteakademie“ kommt einer guten Bahnanbindung eine gesteigerte Bedeutung zu. 

2.4.7 Erhaltung des Stadtbusses.

Aufgrund der Beschlüsse der Koalition gibt es auch künftig einen Alsfelder Stadtbus, der die Mitnahme von Kinderwagen und Rollatoren ermöglicht und somit die Mobilität in Alsfeld seniorengerecht, jugendgerecht und zukunftsorientiert sicherstellt und Marktplatz und Bahnhof in angemessener Zeit anfährt. In der nächsten Ausschreibung werden wir dafür sorgen, dass Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer lokal emissionsfreien Antriebsart in die Entscheidungsprozesse einfließen. 

2.4.8 LKW-Parken und Umbrücken – Autohof.

Die CDU/UWA Koalition wird Mittel dafür bereitstellen, den ruhenden LKW-Verkehr im Stadtgebiet verstärkt zu kontrollieren und zu sanktionieren. Das Parken von LKWs im Stadtgebiet, besonders in Wohn- und Gewerbegebieten, ist ein großes Ärgernis. Für bessere Kontrollen wurde im Haushalt 2021 eine neue Stelle für einen Kontrolleuer („HIPO“) geschaffen. Hier werden wir prüfen, wie mehr getan werden kann. In der Nähe der Autobahn-Anschlussstellen „West“ und „Ost“ ist genug Platz, um zusätzliche Abstellmöglichkeiten für parkende und umbrückende LKWs zu schaffen. Hierfür soll sich die Stadt bei der Autobahnverwaltung stark machen. Auch die Schaffung solcher Flächen, ggf. auch eines Autohofes, im Bereich des Industriegebietes „Am Weißen Weg“ an der B 62 (Alsfeld-Ost) halten wir für eine sinnvolle Option, die wir unterstützen. 

2.4.9 Pendlerparkplatz.

Der kleine, inoffizielle Pendlerparkplatz in der Nähe der Pfefferhöhe wird langfristig nicht ausreichen. Im Zuge der Schaffung von LKW-Parkmöglichkeiten soll auch die Errichtung eines weiteren Pendlerparkplatzes geprüft werden.

2.4.10 Parken am Rand der Altstadt.

Um die Attraktivität des Einkaufsstandortes Historische Altstadt zu stärken und um Parksuchverkehr aus den Gassen der Altstadt herauszuhalten, sprechen wir uns für die Schaffung zusätzlicher Parkplätze am Rand der Altstadt aus. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ hat solche Stellen benannt (z. B. Rossmann/TEDI/Metzgerei Koch-Gelände). Wir unterstützen diese Projekte. In Kooperation mit den Unternehmen sollen auch diese dabei schöne, neue Geschäftsräume erhalten. Es ist zu prüfen, ob dabei auch Mietparkplätze für Bewohner der Altstadt entstehen können.



2.5 Sicherheit und Ordnung

2.5.1 Kommunalprogramm Sicherheitssiegel – KOMPASS.

Alsfeld nimmt am Kommunalprogramm Sicherheitssiegel – KOMPASS des Landes Hessen teil. Eine umfangreiche Sicherheitsbefragung der Bürger wurde durchgeführt. Als ausgezeichneter Ort zum Wohnen und Arbeiten müssen auch die Rahmenbedingungen beim Thema Sicherheit stimmen. Als Koalition setzen wir uns dafür ein, die Ergebnisse der Sicherheitsbefragung zeitnah nach der Kommunalwahl auszuwerten und Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Sicherheit vor Ort zu schnüren. Die Gute Kooperation zwischen städtischem Ordnungsamt und Landespolizei soll fortgesetzt werden.

2.5.2 Sauberkeit und Ordnung.

Ein sauberes Erscheinungsbild ist für Alsfeld, gerade wegen seiner historischen Altstadt, als touristisches Ziel, aber auch für die Menschen, die hier leben, besonders wichtig. Der Bauhof leistet bei Grünpflege und Stadtreinigung hervorragende Arbeit. Wo Personal fehlt, um alle Arbeiten zu erbringen, müssen wir als Politik nachsteuern. Schlimme „Dreckecken“ gibt es aber auch oft im Bereich des privaten Eigentums: Unkraut auf dem Gehweg, bröckelnde Fassaden bis hin zu Altkleidercontainern in Hauseingangstüren und Gärten. Wir möchten, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, solche Missstände abzustellen, von freundschaftlicher Ansprache bis hin zu Sanktionen. In der historischen Altstadt sind im sichtbaren Bereich abgestellte Abfalltonnen ein großes Ärgernis. Die Koalition wünscht sich eine Lösung, bei der Abfalltonnen ganz aus dem Auge des Betrachters verschwinden. Ihre Vertreter werden sich in der Stadtpolitik und beim ZAV dafür einsetzen. 

2.5.3 Raser und „Poser“-Szene.

Am und um den Stadthallenparkplatz sowie im gesamten Stadtgebiet fühlen sich viele Anwohner durch Rasen, Aufheulenlassen der Motoren oder Durchdrehenlassen der Reifen gestört. Hier möchten wir zusammen mit den Ordnungsbehörden Abhilfe schaffen.

2.5.4 Freiwillige Feuerwehr.

Die ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehr der Stadt Alsfeld mit ihren Einsatzabteilungen in Kernstadt und Stadtteilen ist das wichtigste Element der Sicherheitsarchitektur unserer Stadt. Sie hat parteiübergreifende unbedingte Unterstützung verdient. Aufbauend auf dem Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr wollen wir die notwendigen Investitionen in Ausstattung und Gebäude finanzieren. Nach dem Bau des neuen Feuerwehrstützpunktes in der Kernstadt steht als nächstes der Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die freiwillig zusammengelegte Einsatzabteilung Elbenrod/ Hattendorf an. Den Erneuerungsbedarf in den anderen Stadtteilen wollen wir Schritt für Schritt abarbeiten.



2.6 Entwicklung der Stadtteile und der Kernstadt

2.6.1 Altstadtsanierung 2.0 – ISEK.

Mit erheblichen Anstrengungen hat es die Stadt Alsfeld geschafft, in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (heute: „Lebendige Zentren“) aufgenommen zu werden. Hier können private Eigentümer erhebliche Zuschüsse für die Sanierung von Gebäuden in der historischen
Altstadt abrufen. Für die Stadt gibt es Förderungen für die Gestaltung öffentlicher Plätze (z. B. Marktplatz, Zugänge zur Fußgängerzone, Parkplätze an den Rand der Altstadt verlegen usw.). Planungsgrundlage ist das umfangreiche „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK). Zusätzlich haben wir mit städtischem Geld (100.000 Euro pro Jahr) ein Förderprogramm „Fachwerkstadt Alsfeld“ aufgelegt, von dem Eigentümer von Fachwerkhäusern in der Kernstadt und den Stadtteilen unbürokratisch in den Bereichen Dach, Fenster, Fassade profitieren können. Kompetente Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter führen die Beratung von Eigentümern durch. Wir wollen weiterhin erhebliche Anstrengungen unternehmen und finanzielle Anreize bieten, um unseren größten Schatz, unsere historische Altstadt, zusammen mit den Gebäudeeigentümern attraktiv zu halten und, wo nötig, wieder attraktiver zu machen. Zugleich fordern wir wirksame baurechtliche Maßnahmen, wenn historische Bausubstanz mutwillig dem Verfall ausgesetzt wird. Alle Maßnahmen sollen gebündelt zu einer „Altstadtsanierung 2.0“ führen. Vgl. hierzu auch die Punkte 2.2.7 und 2.2.8.

2.6.2 Dorfentwicklungsprogramm – IKEK.

Um nicht nur einseitig die Kernstadt zu fördern, konnten alle Alsfelder Stadtteile auch in das Programm Dorfentwicklung des Landes Hessen aufgenommen werden. Unter breiter Beteiligung von Bürgern und Ortsbeiräten wurde das „Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept“ (IKEK) erarbeitet, in dem zahlreiche große und kleine Entwicklungs- und Sanierungsprojekte für die Stadtteile aufgeführt sind. Auch private Sanierungsmaßnahmen sind förderfähig. Für private Maßnahmen an Fachwerkgebäuden in den Stadtteilen greift zudem auch das städtische Programm „Fachwerkstadt Alsfeld“. Somit sind die Voraussetzungen gegeben, dass unser regionales Handwerk, quer durch alle Gewerke, zusätzliche Impulse erhält. Arbeitsplätze werden gehalten und, die Prognose ist nicht allzu gewagt, neu geschaffen. Damit ermöglichen wir auch berufliche Perspektiven für unsere Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die sich eine Zukunft in unserer heimischen Region vorstellen können. Wir wollen die Stadtverwaltung so ausstatten, dass die Umsetzung der IKEK-Maßnahmen gut möglich wird. Uns ist bewusst, dass die Vielzahl der Projekte erhebliche Anstrengungen bedeutet. Bei der Umsetzung muss der Grundsatz gelten: Priorität haben die Projekte, die nicht nur den einzelnen Stadtteil betreffen, sondern auf mehrere Stadtteile ausstrahlen.

2.6.3 Wohnen in Alsfeld: Acht-Punkte Plan.

Alsfeld hat, parallel zur guten wirtschaftlichen Entwicklung, in den letzten Jahren eine hohe Nachfrage nach Bauplätzen zu verzeichnen („kleiner Bauboom“). In der Kernstadt sind so gut wie alle städtischen Bauplätze mittlerweile verkauft. Auch in den Stadtteilen gibt es eine gute Nachfrage. Daher hat die Koalition folgende Ziele vereinbart:

2.6.3.1 Die Wohneigentumsquote in Alsfeld erhöhen.
2.6.3.2 Erschließung und Bebauung der schon ausgewiesenen Neubaugebiete Gartenäcker Heidelbach und Rudolfswiesen Angenrod.
2.6.3.3 Förderung für Sanierung der Ortskern-Bebauung in den Stadtteilen
über die Förderprogramme Dorferneuerung (IKEK).
2.6.3.4 Altstadtsanierung 2.0 und mehr attraktives Wohnen in der historischen Altstadt. Förderung durch Programm Lebendige Zentren (ISEK).
2.6.3.5 Ausweisung kleinerer Baugebiete (Nachverdichtung) in der Kernstadt (z. B. Grünberger Str./ Theseusstr.)
2.6.3.6 Prüfung der Nutzung von Gewerbebrachen (vgl. 2.2.4).
2.6.3.7 Nach Abschluss der Dorferneuerung (IKEK): Prüfung Bedarf Neubaugebiete in den Stadtteilen. 2.6.3.8 Ausweisung eines neuen, großen Neubaugebietes in der Kernstadt, um die hohe Nachfrage zu befriedigen.
2.6.3.8.1. Standort: Im Gebiet Reibertenröder Weg/ Völsingstempel/ Friedhof/ Georg-Dietrich-Bücking-Straße.
2.6.3.8.2. Größe: ca. 26 ha; Erschließung in mehreren Abschnitten.
2.6.3.8.3. Flächen für Ein- und Mehrfamilienhäuser.
2.6.3.8.4. Auch Augenmerk auf Schaffung bezahlbaren Wohnraums/ sozialer Wohnungsbau.
2.6.3.8.5. Modellcharakter für Nachhaltigkeit (Nahwärmenetz usw). 

2.6.4 Ansiedlung der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Das Land Hessen will einen der zwei zentralen Standorte der Hessischen Lehrkräfteakademie in Alsfeld ansiedeln. 200 Behördenarbeitsplätze nach Alsfeld zu verlagern, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des ländlichen Raums. Im Jahr 2024 soll der Betrieb starten, vorher soll ein passendes Verwaltungsgebäude neu errichtet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass das Gebäude auf einem zentralen, verkehrsgünstig gelegenen Grundstück mit guter Anbindung an den ÖPNV (Bus, Bahn) errichtet wird. Wir fordern das Land Hessen auf zu prüfen, ob auch die dringend notwendige Erweiterung der Alsfelder Polizeiwache im Rahmen eines gemeinsamen Bauprojektes des Landes Hessen mit der Lehrkräfteakademie verwirklicht werden kann.

2.6.5 Revitalisierung ungenutzter ehemaliger Gewerbeflächen (Brachen).

Wirtschaftsförderung und Liegenschaftsverwaltung sollen mit den jeweiligen Eigentümern aktiv an einer Wiederbelebung ungenutzter ehemaliger Gewerbeflächen arbeiten. Hierdurch wird Flächenverbrauch für neue Gewerbegebiete reduziert und Schandflecken im Stadtbild werden entfernt. Beispiele: Galvano-Gelände, Bücking-Gelände, Welle-Gelände, Molkerei-Gelände, Brauerei, Sägewerk Liederbacher Straße. Mit der Vermarktung des BGS-Geländes und der Gelände Deutsches Haus und Kaufhaus Kerber hat die Stadt in den letzten Jahren hier schon gute Erfolge erzielt. Vgl. Punkt 2.2.4. 

2.6.6 Stadthallen-Areal.


Vorplatz und Umfeld der Stadthalle sollen attraktiver werden. Auch für die Nutzung der Stadthalle nach dem Ende der Erbpacht an ein Privatunternehmen müssen langfristig Pläne gemacht werden. 

2.6.7 Sportstätten. 

Die Sanierung des Lindensportplatzes durch den Jugendförderverein, gefördert durch Land Hessen, Kreis und Stadt Alsfeld ist ein sehr gutes Beispiel für Zusammenarbeit bei der Erhaltung der Sportstätten. Wir wollen die Sanierung des Erlenbades und des Erlenstadions in der kommenden Wahlperiode abschließen. Ein weiteres Thema sind die Sportheime und Sportplätze in den Stadtteilen. Die Stabsstelle „Soziales und Kultur“ pflegt weiterhin den Kontakt zu den Sportvereinen und wird auf Basis der Sportentwicklungsplanung des Kreises die Entwicklungen begleiten.



2.7 Gesundheit und Daseinsvorsorge

2.7.1 Zukunftsfähigkeit Kreiskrankenhaus Alsfeld.

Das Kreiskrankenhaus Alsfeld ist als Träger der Gesundheitsvorsorge unverzichtbar für unsere Stadt und die Region. Es ist mit über 400 Personen auch der größte Arbeitgeber in der Stadt. Wir unterstützen die Pläne des Vogelsbergkreises, durch einen Ersatzneubau das Kreiskrankenhaus Alsfeld für die nächsten Jahrzehnte zukunftsfähig aufzustellen, zumal ein Neubau kostengünstiger und schneller zu realisieren ist als eine Sanierung. Neben der allgemeinen Krankenhaus-Grundversorgung ist Stärkung und Erhalt besonderer Fachabteilungen für die Attraktivität des medizinischen Standortes Alsfeld besonders wichtig. 

2.7.2 Medizinische Versorgungszentren/ Ärztehäuser.

Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) am Kreiskrankenhaus muss für die fachärztliche Versorgung gestärkt und ausgebaut werden. Die Stabsstellen Wirtschaftsförderung und Soziales und Kultur der Stadtverwaltung sollen weiterhin Ärzte bei der Suche nach Praxisräumen unterstützen, was in der Vergangenheit schon mehrfach erfolgreich war. Ebenso sollen Initiativen zur Bildung von Gemeinschaftspraxen, Facharztzentren und Ärztehäusern unterstützt werden.

2.7.3 Haus-, Zahn- und Fachärzte.

Die CDU/UWA Koalition tritt dafür ein, dass Haus- und Fachärzte aktiv für den Standort Alsfeld angeworben werden. Die Situation in Alsfeld ist zwar besser als anderswo im Vogelsbergkreis, aber trotzdem fehlen Ärzte. 

2.7.4 Häusliche Pflege.

Pflegebedürftige Menschen sollen, so lange das möglich ist, sie betreut werden können und sie das wollen, in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Die Unterstützung der Familien muss durch Einrichtungen wie die Pflegebegleiter oder soziale Dienste sichergestellt und ausgebaut werden.

2.7.5 Seniorengerechtes Wohnen.

Viele Senioren, die noch selbständig sind, wünschen sich eine pflegeleichtere Wohnung. Die Wartelisten für seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen sind lang. Wir treten weiterhin dafür ein, weitere Bauvorhaben für seniorengerechtes Wohnen zu unterstützen. 

2.7.6 Alten- und Pflegeheime.

Die Alten- und Pflegeheime, in denen Menschen stationär betreut und gepflegt werden können, sind für die soziale Infrastruktur der Stadt Alsfeld nicht verzichtbar. Die Einrichtungen sind weiterhin von der Stadtpolitik zu unterstützen.

2.7.7 Stationäres Hospiz.

Wir unterstützen die Initiative, im Vogelsbergkreis ein stationäres Hospiz zu verwirklichen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dies am Standort Alsfeld verwirklicht wird. 



2.8 Kultur, Stadtmarketing und Tourismus

2.8.1 Tourismusförderung.

Unsere historische Fachwerk-Altstadt ist unser wichtigstes touristisches Aushängeschild, und das weltweit. Die oben unter 2.6.1 beschrieben Maßnahmen sind daher auch Tourismusförderung. Das Magazin GEO zählt Alsfeld zu den zehn schönsten Kleinstädten Deutschlands. Die Übernachtungskapazitäten in der heimischen Hotellerie sollen ausgebaut werden.

2.8.2 Tagestourismus.

Neben den traditionellen Gruppenreisen, die durch Corona stark zurückgegangen sind, soll in der Vermarktung künftig auch stärker auf Familienreisen und Individualtourismus gesetzt werden. Die Vermarktung des Films „Die Wolf-Gäng“ mit Stadtrallye und Escape-Room ist hierfür ein gutes Beispiel. Auch das Konzept der „offenen Stadtführungen“ leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Auch die nähere Region (Regionaltourismus) muss bei der Werbung für Alsfeld stärker in den Fokus rücken. 

2.8.3 Museum.

Nur wenige Orte in Alsfeld verkörpern Alsfelds Geschichte so prägnant wie unser Museum: Zum einen uralt und doch wieder modern. Barrierefrei, energetisch und baulich saniert, soll es schnellstens seinen Platz in Alsfelds Zukunft einnehmen. Das eingerichtete neue Depot als Basis für intensive Archivarbeit bildet die Grundlage für Alsfelds Aufbruch ins 21. Jahrhundert. Das Wissen des GMV, verknüpft mit der Konzeption und Kompetenz von Bau- und Museumsplanern unter Anleitung der Mitarbeiter des Bauamts unter der steuernden Bekundung des politischen Willens der Koalition, sollten uns in die Lage versetzen, zügig ein kulturell-museales Zentrum mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, gerade auch in den freizeit-, erholungsund erlebnisorientierten Bereichen, zu erschaffen. Menschen aus Nah und Fern werden sehen, hören, staunen und genießen, wenn das neue Stadtmuseum seine Pforten öffnet und einlädt, das Tor zu Vogelsberg und Schwalm – das Herz Alsfelds – neu zu entdecken.

Daher muss unser Ziel und Anspruch sein:
- schnellstmögliche Sanierung des Minnigerodehauses,
- Einbindung der Scheune ins Museumskonzept mit Toilette und ggf. Bistro,
- Neugestaltung des Museumshofes,
- Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt und GMV,
- baldige Festlegung eines zukunftsfähigen, erlebnisorientierten Museumskonzepts, das den neuen Anforderungen Rechnung trägt
- nach der Sanierung die unmittelbare schnellstmögliche konzeptionell angeleitete Einrichtung des Museums, das die individuelle, abwechslungsreich gestaltbare, lehr-, erlebnis- und erholungsorientierte Nutzung des gesamten Museumskonzepts ermöglicht. 

2.8.4 Musik.

Mit der Reihe „Alsfeld Musik Art“ hat Alsfeld eine hochklassige Konzertreihe, die erhalten und weiter beworben werden soll. Die Alsfelder Musikschule ist ein wichtiger Teil der kulturellen und Bildungsinfrastruktur in Alsfeld.

2.8.5 Stadtbücherei.

Die Alsfelder Stadtbücherei mit dem sie unterstützenden Förderverein ist für Alsfeld unverzichtbar. Ihre Projekte sind mehrfach preisgekrönt. Wir bekennen uns zu ihrer hervorragenden Arbeit.

2.8.6 Stadtarchiv.

Das ehrenamtlich geführte Stadtarchiv ist das historische Gedächtnis unserer Stadt. Es soll für Gäste und Forscher wie auch für die Arbeit der Schulen weiterhin offenstehen und unterstützt werden. 

2.8.7 Aktivitäten, Märkte, Feste.


Die Kooperation des Stadtmarketings mit den engagierten Partnern der Stadt Alsfeld bei verschiedenen Aktivitäten soll fortgesetzt werden. Die Belebung der Altstadt durch Märkte und Feste wie das Stadtfest, den Pfingst(kram)markt, die Zauberhafte Nacht, das Salzekuchenfest, den Weihnachtsmarkt soll beibehalten werden. Der Kräuter- und Märchentag ist ein besonderes Alleinstellungsmerkmal, das gestärkt werden muss und das Flair Alsfelds besonders zu Tragen bringt. Wir unterstützen eine Neuauflage des Alsfelder Marktspiels und das jährlich für Kinder produzierte Alsfelder Wintermärchen. Der Wochenmarkt ist für die Altstadt unverzichtbar, der neue Feierabendmarkt am Donnerstagabend eine wichtige Ergänzung.

2.8.8 Mobiler Tourismus.

Der Wohnmobilstellplatz in den Erlen ist zu einem wichtigen Magneten für Gäste geworden. Wir werden einen weiteren Ausbau des Wohnmobilstellplatzes vorantreiben. Mittel- und langfristig könnte auch ein „echter“ Campingplatz im Stadtgebiet den Reisestandort Alsfeld stärken. 



2.9 Nachhaltige Entwicklung.

2.9.1 Nachhaltigkeit und Klimaschutzmanagement.

Alsfeld hat eine Stelle für Klimaschutzmanagement eingerichtet. Die Summe der hierdurch eingeworbenen Fördergelder übersteigt bei Weitem die Kosten dieser Stelle. Wir wollen auf diesem Weg weitergehen. Das Einsparen von Energie schont am Ende auch den städtischen Haushalt. Auch Privatpersonen werden durch das Klimaschutzmanagement beraten.

2.9.2 Alsfelder Energie- und Klimaschutzförderrichtlinie.

Alsfeld fördert private Maßnahmen zur Energieeinsparung und -erzeugung: Photovoltaik, Batteriespeicher, hydraulischer Abgleich. Wir unterstützen die Förderrichtlinie und werden ihre Erfolge in der kommenden Wahlperiode auswerten. 

2.9.3 Alsfeld erblüht.

Unter dem Titel „Alsfeld erblüht“ sollen die Förderprogramme „800 Jahre – 800 Bäume“, die Initiative für mehr Blühstreifen und „Bienenweiden“ und der traditionelle Alsfelder Blumenschmuckwettbewerb zu einem dauerhaften Programm weiterentwickelt werden.

2.9.4 Solar/ Photovoltaik.

Die CDU/UWA Koalition ist gegen Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die Flächen der Landwirtschaft oder der gewerblichen Nutzung entziehen. Wir unterstützen, fordern und fördern die Errichtung von PV-Anlagen auf Hausdächern. Es stehen ausreichend Dächer mit guter bis optimaler Ausrichtung zur Verfügung, um großflächig Photovoltaikanlagen zu installieren. Einer Eigennutzung mit einem vorteilhaften Preis-/Leistungsverhältnis steht nichts mehr im Wege. Auch im denkmalgeschützten Bereich muss die Energiegewinnung durch Solar- oder PV-Anlagen, vernünftig abgestimmt mit dem regionalen Denkmalschutz, möglich sein. Auch die Errichtung von PV-Anlagen auf größeren Parkplätzen (z. B. bei Supermärkten) wäre ein Beitrag zur Nachhaltigkeit und würde Schatten für die Parkplätze spenden.

2.9.5 Windenergie.

Im Gebiet der Stadt Alsfeld wurden, auch als Ergebnis des langen Mediationsprozesses, Vorrangstandorte für Windkraft ausgewiesen. Diese wurden, bis auf drei weitere Anlagen, die am Homberg genehmigt wurden, bereits gebaut. Wir werden keine weitere Ausweitung von Vorrangflächen für Windenergie unterstützen. Verträge für Nutzungs- und Wegerechte für bereits genehmigte Anlagen sollen unter für die Stadt möglichst günstige Bedingungen abgeschlossen werden. Dies gilt auch für Verträge über Nutzungs- und Wegerechte in Alsfeld für Windenergieanlagen in Nachbarkommunen. 

2.9.6 Nachhaltige Mobilität.

Wir unterstützen den Ausbau von Elektro-Ladesäulen im Stadtgebiet. Langfristig sehen wir die Mobilität der Zukunft eher im Bereich Wasserstoff als im Bereich der batteriegestützten Elektromobilität. Wir werben daher auch um die Schaffung von Wasserstofftankstellen im Stadtgebiet. Da die Stadt als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran gehen soll, möchten wir ein (E-)Fahrradleasing-Modell für Mitarbeiter umsetzen, sobald dies die Vereinbarungen der Tarifparteien ermöglichen. Wir werden aus der Bürgerschaft selbst organisierte Initiativen für einen Bürgerbus unterstützen, wenn ihnen ein praktikables und dauerhaft tragfähiges Modell zugrunde liegt.

2.9.7 Hochwasserschutz.

Hochwasserschutz, der z. T. mit Gewässerrenaturierung einhergeht, kann die Ortslagen der Stadtteile und der Kernstadt vor Überflutungen bei Starkregen schützen (Beispiel: Berfa). Wir möchten, dass geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen dort geprüft werden, wo sie im Stadtgebiet erforderlich sind. Ein erstes Projekt ist die Verlängerung des Goetheparks im Bereich der abgerissenen Fahrzeughalle der alten Feuerwache.

2.9.8 Stadtwald/ Naherholungsgebiet „Am Homberg“.

Der Alsfelder Stadtwald steht wegen der Folgen von anhaltender Trockenheit und Schädlingsbefall vor sehr großen Herausforderungen. Entscheidende Weichenstellungen sind erforderlich. Ein Lösungsansatz kann die Entwicklung des Waldbesitzes weg vom reinen Wirtschaftswald hin zu Erholungswald mit wirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Ausrichtung sein.

2.9.9 Wasserversorgung/ Stadtwerke.

Die Stadtwerke Alsfeld sind als Eigenbetrieb hervorragend aufgestellt. Wasser ist das wichtigste Grundnahrungsmittel. Es wird in Alsfeld in deutschlandweiter Spitzenqualität zur Verfügung gestellt (vgl. Stiftung Warentest, Test, Juli 2019). Dabei gehört der Alsfelder Wasserpreis kreisweit zu den günstigsten. Wir werden die Arbeit der Stadtwerke auch künftig unterstützen. Bisher und weiterhin wird aus Alsfeld kein Wasser nach Rhein-Main abgepumpt.

2.9.10 Steuerlicher Querverbund Stadtwerke/ Bäder.

Die CDU/UWA Koalition setzt sich dafür ein zu prüfen, ob durch einen steuerlichen Querverbund von Stadtwerken und Bädern Kosten für die Stadt eingespart werden können. Hierfür könnte die Einrichtung eines neuen Betriebsteils „Energie und Wärme“ in den Stadtwerken eine Voraussetzung sein. Die Erzeugung von Energie und Wärme durch Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke, Geothermie, Solarenergie) könnte auch für Nahwärmenetze, z. B. am Marktplatz oder im Neubaugebiet genutzt werden.



2.10 Haushalt und Verwaltung

Seit dem Haushalt für 2014 ist es Bürgermeister Stephan Paule gelungen einen Haushalt für Alsfeld aufzustellen, der einen Überschuss vorsieht. Dies ist – angesichts der Haushaltslage der Stadt und angesichts der Tatsache, dass die Haushalte der Stadt seit 20 Jahren defizitär waren – ein großer Schritt nach vorn und ein Grund zur Freude für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Die tatsächliche Jahresergebnisse waren sogar noch besser als die Planungen. Die hohen Kassenkredite konnten von 18 Mio. Euro auf Null abgebaut werden. Fördermittel in Millionenhöhe wurden für Investitionen eingeworben. Daher konnte die Stadt Alsfeld seit 2017 sogar Rückstellungen bilden, mit denen sie die Einnahmeausfälle durch Corona 2020 und 2021 kompensieren kann.

2.10.1 Die Stadt Alsfeld wirtschaftlich und sparsam verwalten.

Mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger muss sorgsam umgegangen werden. Zusätzliche Aufgaben, die Geld kosten und nichts einbringen, sind zu unterlassen. Jährlich ist nach neuen Einsparpotentialen zu suchen. Personal soll nur dort aufgestockt werden, wo es sich durch Effizienzsteigerungen oder Mehreinnahmen selbst finanziell trägt.

2.10.2 Neue Schulden trotz Überschüssen!? – Investitionsstau beenden.

Der Gesamtschuldenstand konnte von 2013 bis 2019 sogar um mehrere Mio. Euro reduziert werden. Weil die Alsfelder Haushalte 20 Jahre lang defizitär waren, wurde zu wenig in Straßen und öffentliche Einrichtungen investiert. Daher werden weitere Kredite für wichtige Investitionen gemacht werden müssen, so lange bis der Investitionsstau beendet ist. Der Unterschied zu früher: Zinsen und Tilgung werden erwirtschaftet. 

2.10.3 Langfristiger Schuldenabbau.

Sobald die wichtigsten Investitions-Projekte abgeschlossen sind, muss mit dem Abbau der Alsfelder Schulden begonnen werden. Dieses Ziel muss von der Stadtpolitik noch über viele Jahre verfolgt werden. Für Geschenke und Prestigeprojekte ist so lange kein Platz.

2.10.4 Digitalisierung der Verwaltung/ Online-Zugangsgesetz/ Bürgerbüro.

Zukünftig sollen viele Behördengänge den Bürgern erspart werden, weil die Vorgänge digital von zuhause erledigt werden können. Wir werden die Alsfelder Stadtverwaltung entsprechend aufstellen. Das Bürgerbüro der Stadt Alsfeld bleibt als direkter Zugangsweg zur Verwaltung erhalten.

2.10.5 Personalwirtschaft.

Die CDU/UWA Koalition erkennt die erhebliche Arbeitsbelastung der Stadtverwaltung, besonders im Bereich der neu angestoßenen Projekte und Förderprogramme. Wir gewährleisten eine angemessene Personalausstattung. Dennoch gilt auch in Personalangelegenheiten das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und der nachhaltigen Personalführung mit den Instrumenten des öffentlich-rechtlichen Tarif- und Beamtenrechts (Pflicht zur Stellenbeschreibung/ -bewertung und deren Einhaltung, keine willkürliche Eingruppierung, Blick auf tarifliche Folgen bei Organisationsentscheidungen).

2.10.6 Digitale Gremienarbeit.

Auch in der Arbeit der kommunalen Gremien, besonders Magistrat und Stadtverordnetenversammlung wollen wir die Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Technologien, z. B. auch Online- oder Hybridsitzungen ausbauen.



3. Vereinbarungen zum politischen Personal.

3.1 Sieben Magistratssitze entfallen auf die Koalition, davon fünf auf die CDU und zwei auf die UWA. Bei Ausscheiden eines Magistratsmitglieds wird der Magistratssitz durch die Partei des ausgeschiedenen Mitglieds nachbesetzt.

3.2 Der Stadtverordnetenvorsteher wird von der CDU gestellt.

3.3 Als Vertreter des Stadt Alsfeld im Aufsichtsrat des Kreiskrankenhauses (Vorschlag durch den Magistrat) wird ein Vertreter der UWA vorgeschlagen.

3.4 Verträge/ Drucksachen, die der Unterschrift des Bürgermeisters und eines weiteren Magistratsmitgliedes bedürfen, werden in der Regel von einem Stadtrat der UWA mit unterschrieben.

3.5 Wenn der Koalitionsausschuss dem Haushaltsentwurf zustimmt, ist die Zustimmung auch im Magistrat sicher.



4. Organisation der Zusammenarbeit innerhalb der Koalition.

4.1 Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Wahlperiode 2021 bis 2026.

4.2 Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung umzusetzen. Die Koalitionspartner werden dazu ihre Arbeit im Magistrat, in der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsensherstellen. Die Koalitionspartner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung.

4.3 Koalitionsausschuss (KOA-Runde).
4.3.1 Die Koalitionspartner bilden einen Koalitionsausschuss. Der Koalitionsausschuss berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Vor einer Entscheidung des Koalitionsausschusses zu einem streitigen Thema wird keine Entscheidung durch die Stadtverordneten und Ausschüsse getroffen. Die Entscheidungen des Koalitionsausschusses sind einstimmig zu treffen.
4.3.2 Der Koalitionsausschuss trifft sich grundsätzlich wöchentlich, montags von 18-20 Uhr. Themen der Stadtverordnetenversammlung werden innerhalb der KOA-Runde mit ausreichend zeitlichem Vorlauf beraten und für die jeweiligen Fraktions- und Ausschusssitzungen sowie Stadtverordnetenversammlungen vorbereitet.
4.3.3 Der Koalitionsausschuss setzt sich aus 8-10 Mitgliedern zusammen, 5 Vertretern der CDU (inkl. Bürgermeister und einem Magistratsmitglied) und 3-5 Vertretern der UWA (inkl. einem Magistratsmitglied). Im Einvernehmen beider Partner können zusätzliche Personen zur Beratung eingeladen werden.
4.3.4 Zur Dokumentation der Ergebnisse ist ein Protokoll zu führen. 

4.4 Zusammenarbeit der Fraktionen.
4.4.1 Die Koalitionspartner werden in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen. Dies gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand des vereinbarten Koalitionsvertrages sind.
4.4.2 Gemeinsame Fraktionssitzungen finden an Montagen der Sitzungswoche statt.
4.4.3 Zur Abstimmung über die parlamentarische Zusammenarbeit findet zwischen beiden Fraktionen ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt.
4.4.4 Die Koalitionspartner respektieren unterschiedliche Schwerpunkte und Ideen. Anträge, Anfragen und parlamentarische Initiativen können von den Koalitionspartnern unter Ihrem eigenen Namen eingebracht und veröffentlicht werden. Sie werden mit gegenseitiger Rücksichtnahme formuliert und werden nur veröffentlicht, wenn der Koalitionspartner vorher informiert und hierdurch das Benehmen zwischen beiden Koalitionspartnern hergestellt wurde. Beim Thema Haushalt und bei wichtigen Themen, werden Anträge, Anfragen und parlamentarische Initiativen nach Absprache und erzieltem Konsens mit dem Partner eingebracht. Pressemitteilungen in wichtigen Fragen werden mit dem Partner abgestimmt und/ oder gemeinsam veröffentlicht. In anderen Fällen werden sie dem Partner vor Veröffentlichung zur Kenntnis gegeben.
4.4.5 Die Koalitionspartner sind sich dabei bewusst, dass nicht alle individuellen Vorstellungen realisiert werden können. Sie werden hierzu aber jeweils ein abgestimmtes Vorgehen im Sinne einer harmonischen Zusammenarbeit suchen, die genügend Raum für die inhaltliche individuelle Positionbestimmung der Koalitionspartner lässt.
4.4.6 Anträge aus Magistrat und von Seiten der Opposition werden im Koalitionsausschuss behandelt und für die gemeinsame Fraktionssitzung vorbereitet.

4.5 Ergänzend zu diesem Vertrag können aus gegebenen Anlass weitere Vereinbarungen getroffen werden.

Alsfeld, den 19.04.2021